franz. Kinowerbung
Heimatlos
Originaltitel: Sans famille
Produktion: Société Agatos, Frankreich, 1934
Regie: Marc Allegret
Deutsche Fassung: Lüdtke, Dr. Rohnstein & Co., Berlin
Gesamtleitung: Dr. Konrad P. Rohnstein
Dialogregie: Kurt Werther
Dialogbuch: ?
Dt. Liedertexte: Wolfgang Böttcher
Tonsystem: Tobis-Klangfilm (D)
Deutscher Verleih: ?
Deutsche Erstaufführung: Anfang 1936
Rolle- Darsteller– Deutsche Stimme:
Rémy – Robert Lynen – Horst Teetzmann
Vitalis – Vanni Marcoux – Walter Werner
James Milligan – Aimé Clariond – Hanns Eggerth
Mère Barberin – Claire Gérard – Margarete Schön
Père Barberin – Georges Vitray – Erich Dunskus
Lady Milligan – Jeanne Bérangère – Margarete Lanner
Mattia – Serge Grave – Wolfgang Kieling
Inhalt:
Inhaltsangabe lt. Paimanns Filmlisten: „Ein Erbschleicher lässt das Söhnchen einer Witwe entführen. Der Junge kommt zu Pflegeeltern, wandert dann mit einem Artisten durch Frankreich, schlägt sich schließlich nach London durch, wo er endlich mit seiner Mutter vereinigt wird.“
Anmerkungen:
Kritik lt. Paimann: „Die Handlung ist entwaffnend primitiv aber nicht ohne einige packende Momente und in spezifisch französischer Art etwas umständlich und mit sparsamen Dialogen inszeniert. Deren Eindeutschung ist bis auf wenige Berlinismen* gut, die Untermalungsmusik etwas vordringlich, Photographie und Ton anständig. Ein passabler Mittelfilm, der bei Familienpublikum immerhin Anklang finden mag.“
Robert Lynen (1920-1944) war in den 1930er Jahren ein beliebter Kinderstar in Frankreich. Bis 1940 war er in 12 Filmen zu sehen. Nachdem die deutsche Wehrmacht 1940 Frankreich eroberte, schloss sich Lynen der Résistance an; sporadisch wirkte er noch als Schauspieler. 1942 drehte er in Vichy-Frankreich (dem unbesetzten Teil von Frankreich) noch den Film „Cap au Large“. Am 7. Februar 1943 wurde er von der Gestapo verhaftet. Zweimal versuchte er vergeblich, aus der Gestapohaft, die auch mit Folterungen verbunden war, zu fliehen. Die Deutschen versuchten, ihn zu Mitarbeit an Continental-Filmproduktionen zu überreden- was er aber ablehnte. So wurde er im Dezember 1943 von einem deutschen Militärgericht zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde am 1. April 1944 in Karlsruhe vollstreckt.
*Berlinismen war ein häufiger Kritikpunkt bei Paimann. Kritisiert wurden damit wohl vor allem Ausdrücke, die der Kritiker dem Berliner Sprachraum zugeordnet hat; mit österreichischen Synchronisationen hatte Paimann dagegen keine Probleme; obwohl der eine oder andere Sprecher durchaus „Wiener Schmäh“ in der Stimme hatte….[Anmerkung des Autors]