Vom Stummfilm zum Tonfilm

Schon bald, nachdem die ersten Stummfilme über die Leinwände flimmerten (im wahrsten Sinne des Wortes!), bestand der Wunsch, den Bildern auch Töne beizufügen. Man begleitete die Filme mit Klaviermusik, später auch Kinoorchestern. Es gab Erzähler, die –mehr oder weniger gelungen- ihre Kommentare zum Geschehen auf der Leinwand zum Besten gaben. Die Frage war jedoch: wie den Ton synchron zum Bild geben?

Wenige Jahre zuvor war das Grammophon erfunden worden. Was also lag näher, den Kinoprojektor und das Grammophon auf irgendeine Weise zu koppeln und damit „Tonfilme“ vorzuführen? Schon um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert versuchte man sich daran. Am besten gelang dies dem deutschen Filmpionier Oskar Messter. 1903 meldete er sein „Biophon“ zum Patent an. Es gab dabei allerdings vor allem zwei große Probleme: erstens war die Filmlänge durch die Plattenlänge begrenzt- sie lag zunächst bei rund drei Minuten (später konstruierte Messter einen Plattenwechsler, dadurch wurden die Filme dann etwas länger) und es gab damals noch keine Verstärker. Somit war die Lautstärke stark eingeschränkt. Letztendlich konnte sich seine Erfindung nicht durchsetzen und blieb eine kinemathografische Episode. Oskar Messter (1866-1943) war übrigens der deutsche Filmpionier schlechthin. Er entwickelte das Malteserkreuz, welches für einen optimalen Filmtransport im Projektor sorgte. Messter arbeitete als Filmproduzent (er entdeckte die junge Schauspielerin Henny Porten), besaß ein eigenes Filmatelier und er drehte die ersten deutschen Wochenschauen. Seine Firma ging schließlich 1919 in die neugegründete UFA auf.

Tonbild von Oskar Messter aus 1908: Der Schauspieler Henry Bender singt das „Schutzmannlied“

In den 1910er Jahren versuchten sich verschiedene Erfinder an einer anderen Form der Tonkonservierung: dem Lichttonverfahren. So schlossen sich in Deutschland Hans Vogt, Joseph Massolle und Jo Engl zur Gesellschaft „Tri-Ergon“ zusammen. Am 17. September 1922 zeigten die drei ihre ersten Filme im Berliner Alhambra-Kino öffentlich vor. Die weckte das Interesse der UFA, welche 1925 die drei Erfinder und ihr Verfahren unter Vertrag nahm. Doch die erste Vorführung eines Lichttonfilms der UFA („Das Mädchen mit den Schwefelhölzern“) im Dezember 1925 geriet zur Katastrophe: während der Vorführung des Filmes wurde der Ton immer leiser, schließlich kam nur noch krächzen aus dem Lautsprecher. Für die UFA war das Experiment damit beendet.

Weiter waren bald darauf die USA. Dort entwickelte Lee deForest ein brauchbares Lichttonsystem. Die Gesellschaft Western Electric entwickelte gleich zwei Tonfilmverfahren: für die Fox das Movietone-System (Lichtton) und für Warner das Vitaphone-Verfahren (Nadelton; Ton auf Schallplatte). Und so erschien 1926 der Spielfilm „Don Juan“ im Vitaphone-Nadeltonverfahren. Noch ohne Dialoge, aber mit Musikbegleitung und Geräuscheffekten. Ein Jahr später brachte Warner im Vitaphone-Verfahren „Der Jazzsänger“ heraus. Ursprünglich als Stummfilm mit einigen Gesangssequenzen gedacht, improvisierte Al Jolson, damals ein bekannter Broadway-Star, einige Dialoge- dadurch wurde der „Jazzsänger“ zum ersten kommerziell erfolgreichen Tonfilm. Und er rettete Warner vor der Pleite. Der Siegeszug des Tonfilms war nun nicht mehr aufzuhalten.

In Europa tat man sich schwerer. Es gab eine ganze Reihe von Tonfilmpatenten. Die 1928 gegründete Tobis (Ton-Bild-Syndikat, ein deutsch-holländisches Unternehmen) erwarb einen ganze Reihe von Patenten (u.a. das Tri-Ergon-Verfahren, das dänische Petersen & Poulsen-Verfahren, ferner britische und französische Patente), die sie zusammenführte, um ein brauchbaren Tonfilmverfahren zu entwickeln. Direkter Konkurrent der Tobis war die Klangfilm GmbH (gegründet von Siemens, AEG und Polyphon,). Es kam zu erbitterten Streitigkeiten zwischen den Konkurrenten, was die Einführung des Tonfilms in die Kinos erschwerte, da die Konkurrenten sich gegenseitig mit einstweiligen Verfügungen blockierten). Der Druck der Konkurrenz aus den USA machten die Tobis und Klangfilm aber bald zu Partnern. Am 12. März 1929 unterzeichneten Tobis und Klangfilm einen Vertrag, welcher die Zuständigkeiten der einstigen Konkurrenten regelte. Trotzdem wurde fleißig weiterprozessiert. So klagte Siemens im Mai 1929 gegen Warner, die ihren Tonfilm „Sonny Boy/ The Singing Fool“ in einem von der UFA gepachteten Kino in Berlin aufführen wollten. Die Streitigkeiten führten zur Verzögerung bei der Tonfilmproduktion. Aber immerhin: am 12. März lief der erste längere deutsche Tonfilm „Melodie der Welt“ in den Kinos an. Noch weitgehend ohne Dialoge gedreht, mit Toneffekten und durchgehender Musik. Am 22. November lief der erste in Deutschland gedrehte Film mit durchgehendem Dialog in den Kinos an: „Dich hab ich geliebt“. Der Streifen war kommerziell erfolgreich, wurde aber von der Kritik verrissen. Erfolgreicher waren die kurz danach gestarteten Filme „Melodie des Herzens“ (der erste UFA-Tonfilm, mit Willy Fritsch) und „Die Nacht gehört uns“ (der Film brachte den Durchbruch für Hans Albers).

melodie des herzens

Werbeanzeige für den ersten UFA-Tonfilm „Melodie des Herzens“ (1929)

Die Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Parteien diesseits und jenseits des Atlantiks konnten erst mit dem „Pariser Tonfilmfrieden“ vom Juli 1930 ausgeräumt werden. Hier wurden „Exklusivgebiete“ zwischen den Parteien festgelegt. Außerdem einigte man sich auf einheitliche Normen bei den Abspielgeräten- ein Problem, mit welchem auch die allerersten Synchronisationen zu kämpfen hatten- dazu später mehr. Der Tonfilm war jedenfalls nicht mehr aufzuhalten. 1932 hatte sich der Tonfilm in Deutschland endgültig durchgesetzt.

 

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